Whistleblowing

Hinweisgebersystem (Whistleblowing)

Die Calzaturificio Zamberlan S.r.l. hat ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet, über das Meldungen eingereicht werden können. Dabei wird die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der weiteren beteiligten Personen sowie des Inhalts der Meldungen gewährleistet.

Die Calzaturificio Zamberlan S.r.l. hat das Verfahren zur Bearbeitung von Hinweisen auf Rechtsverstöße und zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing) (das „Verfahren“) eingeführt. Dieses wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 24/2023 erstellt, das die Vorschriften zum Hinweisgeberschutz umfassend neu geregelt hat.

Das Verfahren steht allen betroffenen Personen zur Verfügung und kann am Ende dieser Seite auf der Website des Unternehmens oder unter folgender Adresse heruntergeladen werden: www.zamberlan.com/page/procedura

Wer kann eine Meldung abgeben?

Meldungen können von internen oder externen Personen eingereicht werden, beispielsweise von Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, Selbstständigen, Praktikantinnen und Praktikanten, Beraterinnen und Beratern, Lieferanten, Aktionären oder Personen mit Leitungs-, Verwaltungs- oder Kontrollfunktionen innerhalb des Unternehmens, wie Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Alleinprüfer.

Was kann gemeldet werden?

Die Meldungen sollten möglichst detailliert sein und sich auf Gesetzesverstöße beziehen, die das öffentliche Interesse oder die Integrität des Unternehmens beeinträchtigen, beispielsweise Korruptionshandlungen oder Verstöße gegen Vorschriften im Bereich Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz oder Umweltschutz.

Nicht als Whistleblowing-Meldungen gelten und daher nicht bearbeitet werden:

• Beschwerden, Forderungen oder persönliche Anliegen im Zusammenhang mit dem eigenen Arbeitsverhältnis (diese sind an die zuständige Personalabteilung zu richten);

• Reklamationen zu Mängeln an Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens (diese sind an die zuständigen Unternehmensbereiche zu richten).

Wie kann eine Meldung abgegeben werden?

Der interne Meldekanal ist vorrangig zu nutzen.

Um schriftliche oder mündliche Meldungen einzureichen oder ein persönliches Gespräch mit der für die Bearbeitung der Meldungen zuständigen Stelle anzufordern, ist der Zugang zur Plattform Openblow über den entsprechenden Bereich der Unternehmenswebsite oder direkt über folgende Adresse erforderlich: zamberlan.openblow.it

Wer bearbeitet die Meldungen?

Für die Bearbeitung der Meldungen ist die T2 Advisory S.r.l. mit Sitz in Via delle Grazie Nr. 3, Brescia (Italien), verantwortlich.

Externer Meldekanal und öffentliche Offenlegung

• Externer Meldekanal der italienischen Nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC), erreichbar unter: https://www.anticorruzione.it/-/whistleblowing. Hinweisgebende Personen können diesen nur nachrangig und ausschließlich in den in der ausführlichen Information beschriebenen Fällen nutzen.

• Öffentliche Offenlegung über Presse oder soziale Medien. Diese Möglichkeit kann ebenfalls nur nachrangig und ausschließlich in den in der ausführlichen Information beschriebenen Fällen genutzt werden.

Datenschutzhinweise gemäß der Verordnung (EU) 2016/679

Die Datenschutzhinweise gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 stehen den betroffenen Personen zur Verfügung und können über die Datenschutzerklärung auf der Website des Unternehmens unter folgender Adresse aufgerufen werden: www.zamberlan.com/policies/privacy-policy

Verfahren ansehen

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